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Ü20-Photovoltaikanlage: Was passiert nach dem Ende der Einspeisevergütung?

Photovoltaikanlagen haben eine lange Lebensdauer. Viele Anlagen aus den frühen 2000er Jahren laufen heute immer noch sehr zuverlässig.
Photovoltaik
Einspeisevergütung
19.02.2026
Photovoltaik auf Hausdach

Photovoltaikanlagen haben eine lange Lebensdauer. Viele Anlagen aus den frühen 2000er Jahren laufen heute immer noch sehr zuverlässig. Gleichzeitig endet nach 20 Jahren der Anspruch auf die feste Einspeisevergütung nach EEG. Das sorgt verständlicherweise für Fragen: Darf weiter eingespeist werden? Und lohnt sich der Weiterbetrieb überhaupt noch?

Die gute Nachricht vorab: In fast allen Fällen ist es sinnvoll, die Anlage weiterlaufen zu lassen. Entscheidend ist, welches Ziel danach im Vordergrund steht. Denn es gibt verschiedene Herangehensweisen. Je nachdem, ob möglichst wenig Aufwand betrieben werden soll, ein maximaler Eigenverbrauch im Fokus steht oder ein Repowering die beste Option ist. 

Wann endet die Einspeisevergütung einer PV-Anlage genau?

Der Vergütungsanspruch läuft grundsätzlich 20 Jahre ab Inbetriebnahme. Die Frist endet im Normalfall zum Ende des Jahres. Anschließend gilt die Photovoltaikanlage als ausgefördert. 

Praxisbeispiel:
Inbetriebnahme am 5. Mai 2006
Vergütung endet am 31. Dezember 2026

Was bleibt nach dem Förderende möglich und was ändert sich?

Auch ausgeförderte Anlagen sind weiterhin erneuerbare Energien Anlagen im Sinne des EEG. Das bedeutet, sie behalten ihre Rechte und Pflichten rund um den Netzanschluss und den Betrieb auch nach dem Ende der Förderung. Jedoch entfällt nach den 20 Jahren die garantierte, feste Vergütung. Stattdessen greift für viele Ü20-Anlagen eine gesetzliche Anschlussregelung: Sie dürfen weiter einspeisen und erhalten dafür eine Anschlussvergütung, die sich am Markt orientiert. Diese Regelung war zunächst bis 2027 geplant, wurde inzwischen aber bis 2032 verlängert. 

Wie wird die Ü20-Anschlussvergütung berechnet?

Die Vergütung richtet sich nach dem Jahresmarktwert Solar. Er ist jedoch bei 10 Cent pro kWh gedeckelt.

Von diesem Jahresmarktwert wird ein Abzugsbetrag für Vermarktungskosten abgezogen, den die Übertragungsnetzbetreiber jährlich veröffentlichen.

Ein konkretes Zahlenbeispiel veranschaulicht die Rechnung:

Für 2025 wurde ein Jahresmarktwert von 4,508 ct/kWh veröffentlicht.
Der Abzugsbetrag für das Jahr 2025 beträgt 0,715 ct/kWh.
Ergibt demnach: 4,508 − 0,715 = 3,793 ct/kWh für eingespeisten Strom im Jahr 2025.

Das zeigt den Kern: Weiter einspeisen ist möglich, aber pro kWh oft deutlich weniger lukrativ als früher. Zumal die Einspeisevergütung vor 20 Jahren noch erheblich höher war als heute. Daher setzen viele Betreiber auf einen möglichst hohen Eigenverbrauch - doch es gibt auch andere Optionen. 

Welche Optionen gibt es für Photovoltaik nach 20 Jahren?

PV-Option A: Einfach weiterlaufen lassen und weiter einspeisen

Das ist die bequemste Lösung, wenn die Anlage technisch in Ordnung ist und der Aufwand minimal bleiben soll. Die Vergütung erfolgt dann marktwertbasiert (siehe oben).

Sinnvoll, wenn

  • die Anlage stabil läuft,
  • Betriebskosten niedrig sind,
  • Stromkosten nicht gesenkt werden sollen,
  • kein Umbau im Haus gewünscht ist.

PV-Option B: Eigenverbrauch erhöhen, um Stromkosten zu reduzieren 

Weil die Anschlussvergütung häufig nur wenige Cent pro kWh bringt, wird der selbst genutzte Solarstrom oft zum wertvollsten Teil der Anlage. Viele ältere Anlagen waren als Volleinspeiser aufgebaut, da die Einspeisevergütung vor 20 Jahren noch wesentlich höher war als heute. Wer die Möglichkeiten für Photovoltaik also aus heutiger Sicht betrachtet, spart oft am meisten, wenn er den selbst produzierten Strom auch selbst verbraucht. 

Sinnvoll, wenn

  • externe Stromkosten gesenkt werden sollen,
  • ein Batteriespeicher vorhanden ist oder nachgerüstet werden kann,
  • der Stromverbrauch sinnvoll angepasst werden kann (Wärmepumpe, E-Auto),
  • ein intelligentes Energiemanagement zum Einsatz kommt. 

Wichtig: Wer die Betriebsart ändert (z. B. von Voll- auf Teileinspeisung), muss den Netzbetreiber informieren. Außerdem müssen Messkonzept und Zähler passen. Lassen Sie sich dazu gern von uns beraten.

PV-Option C: Repowering oder Modernisierung

Beim Repowering wird die bestehende Photovoltaikanlage durch den Austausch oder die Modernisierung wichtiger Komponenten (zum Beispiel Module oder Wechselrichter) technisch und wirtschaftlich verbessert, damit sie mehr Leistung und Ertrag bringt. Nach 20 Jahren sind Komponenten wie Wechselrichter, Verkabelung, Überspannungsschutz oder Monitoring oft die Stellschrauben für mehr Betriebssicherheit und Effizienz. Auch ein teilweiser Modultausch kann sinnvoll sein.

Sinnvoll, wenn:

  • Module oder andere technische Komponenten defekt sind,
  • die Erträge spürbar sinken,
  • eine Dachsanierung ansteht,
  • Ersatzteile kaum noch verfügbar sind,
  • Sicherheit und Normen modernisiert werden sollen.

Wichtig: Ein Repowering kann rechtliche und technische Auswirkungen haben (z. B. neue Inbetriebnahmedaten für Anlagenteile, neue Anforderungen, neue Förderlogik bei Erweiterungen). Das sollte professionell geplant werden. Wir von iQma helfen hier gern.

PV-Option D: Stillegung der Anlage

Je nachdem, wie hochwertig die Anlage und ihre Komponenten waren, kann es in wenigen Fällen auch sinnvoll sein, die Anlage stillzulegen. 

Sinnvoll, wenn:

  • hohe Reparaturkosten anstehen,
  • Sicherheitsmängel vorliegen,
  • eine Dachsanierung geplant ist,
  • die Anlage eine sehr geringe Restleistung aufweist.

Gern unterstützen wir Sie dabei, die passende Lösung für Ihre Ü20-Photovoltaikanlage zu finden, ob Weiterbetrieb, Eigenverbrauch, Repowering oder Austausch. In einer individuellen Beratung klären wir die wichtigsten technischen und wirtschaftlichen Fragen und bieten außerdem regelmäßig Infoabende an, bei denen Sie sich verständlich und praxisnah informieren können.

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