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Solarspitzengesetz 2025: Auswirkungen auf Photovoltaikanlagen

Das Wichtigste zum Solarspitzengesetz 2025 in Kürze
Gesetze
Photovoltaik
09.10.2025
Frau mit Tablet vor Solarpanel

Das Wichtigste zum Solarspitzengesetz 2025 in Kürze:

  • Seit dem 25. Februar 2025 gibt es neue Regeln für PV-Neuanlagen. 

  • Sie regeln die Nullvergütung in Zeiten negativer Börsenpreise.

  • Eine 60 Prozent Grenze für die Einspeisung von Anlagen ohne Smart Meter.

  • Die Nullvergütung greift in Zeitfenstern mit negativen Preisen und verschiebt die geförderte Vergütungsdauer nach hinten. 

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Photovoltaik ändern sich manchmal schneller als das Wetter. Daher ist es oft gar kein leichtes Unterfangen, alle neuen Vorgaben im Blick zu behalten. Mit dem Solarspitzengesetz 2025 kommen wieder Regelungen hinzu, die auf den ersten Blick komplex wirken können. Wir helfen gerne dabei, die wichtigsten Informationen übersichtlich einzuordnen und die relevanten Auswirkungen auf Ihre PV-Pläne verständlich zu machen.

Für wen gilt das neue Solarspitzengesetz 2025?

Die Gesetzes-Novelle gilt für PV-Anlagen, die ab dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen werden. Im Umkehrschluss bedeutet das: Bestandsanlagen behalten ihre bisherigen Konditionen, sofern sie nicht auf die neue Steuerungstechnik umstellen. Doch was ändert sich eigentlich ganz genau? Wir sehen uns die wichtigsten Neuerungen durch die PV-Brille an.

60 Prozent Einspeisegrenze für Photovoltaik-Anlagen ohne Smart Meter

Neue Photovoltaik-Anlagen, die keine Steuerbox bzw. kein Smart Meter besitzen, dürfen laut Solarspitzengesetz 2025 nur 60 Prozent der installierten Leistung in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Diese Limitierung ist temporär und endet, sobald das Smart Meter und eine Fernsteuerbarkeit nachweislich aktiv sind. Hintergrund dieser Entscheidung ist die Netzstabilität in Erzeugungsspitzen. 

Welche praktischen Folgen hat die 60 Prozent Grenze?

  • Auswirkung #1: Anlagen bis etwa 25 Kilowatt Leistung, die ohne Messsystem starten, sind anfällig für Abregelungsverluste an sehr sonnigen Tagen, vor allem zur Mittagszeit. Über das Jahr bleibt der Ertragsverlust meist moderat, da nur ein Teil der Stunden spitzenlastig ist. 

  • Auswirkung #2: Mit der Nachrüstung der Steuertechnik entfällt die Grenze. Für Betreiberinnen und Betreiber ist das wirtschaftlich gesehen die beste Lösung.

Nullvergütung bei negativen Strompreisen

Für Neuanlagen, die ab dem 25. Februar 2025 in Betrieb gehen, entfällt in Viertelstunden mit negativen Börsenpreisen die Einspeisevergütung. Das betrifft sowohl die Festvergütung als auch die Direktvermarktung. Die nicht vergüteten Zeitabschnitte werden an das Ende des Förderzeitraums angehängt. Ziel des Ganzen ist es, den Anreiz zum Eigenverbrauch und zur Lastverschiebung zu erhöhen. 

Welche praktischen Folgen hat die Nullvergütung bei negativen Strompreisen?

Im Jahr 2024 gab es laut Bundesnetzagentur in 457 von 8.784 Stunden negative Großhandelspreise. Betreffende Anlagen, die künftig zu diesen Zeiten einspeisen, erhalten in diesen Viertelstunden keine Zahlung. Das bedeutet in der Praxis: Ein intelligentes Lastmanagement und vor allem ein zuverlässiger Solar-Speicher werden dadurch wichtiger.

Was bedeutet das Solarspitzengesetz 2025 für die Planung neuer PV-Anlagen

1. Priorität auf möglichst hohen Eigenverbrauch

Der Eigenverbrauch, also die Nutzung des PV-Stroms aus der eigenen Anlage im Haushalt, reduziert die Abhängigkeit von Börsenpreisen und minimiert so auch das Risiko der Nullvergütung. Auch eine Lastverschiebung in die Mittagszeit erhöht die Wirtschaftlichkeit - zum Beispiel indem das E-Auto passend geladen wird oder die Wärmepumpe das Wasser mit PV-Überschuss erwärmt. Voraussetzung für einen hohen Eigenverbrauch ist ein passend dimensionierter Stromspeicher. 

2. PV-Anlage direkt mit Smart Meter planen

Die direkte Installation der Steuertechnik sorgt dafür, dass Sie sich um die 60 Prozent Grenze nicht weiter kümmern müssen. Gleichzeitig wird die Anlage von Beginn an zukunftssicher aufgestellt und ist optimal auf spätere Anforderungen vorbereitet. Auch die Einbindung von steuerbaren Verbrauchern wie Wärmepumpen oder Speichern lässt sich so einfacher umsetzen und in intelligente Energiemanagementsysteme integrieren.

3. Möglichkeiten zur Direktvermarktung prüfen

Die Hürden für die Direktvermarktung von PV-Strom aus kleineren Anlagen wurden gesenkt. Für Anlagen im oberen kWp Bereich kann das in Kombination mit einem flexiblen Lastmanagement sinnvoll sein. Zusätzlich eröffnet die Direktvermarktung die Möglichkeit, ganz gezielt von Preisphasen mit hoher Nachfrage zu profitieren.

Besonders clever: PV plus Wärmepumpe 

Die Kopplung von PV und Wärmepumpe ist ein cleverer Hebel gegen die Nullvergütung. Mittags erzeugter Solarstrom lässt sich so beispielsweise in Wärme umwandeln und in Pufferspeichern oder im Gebäudezwischenspeicher nutzen. Auf diese Weise sinkt die Einspeisemenge in negativen Preisphasen. Eine Wärmepumpe erhöht also den Eigenverbrauchsanteil und stützt die Wirtschaftlichkeit. Als Experte für PV und Wärmepumpen lassen sich solche Energiemanagement Konzepte mit iQma Energy planbar umsetzen.

Konkrete Handlungsempfehlungen von den Expertinnen und Experten von iQma

  • Planung von Beginn an mit Blick auf hohen Eigenverbrauch, passendem Speicher und steuerbare Verbraucher ausrichten.

  • Direkt mit Smart Meter und Steuerbox planen, um die 60 Prozent Grenze zu umgehen.

  • Wenn möglich, eine Wärmepumpe in das Energiemanagement integrieren, um PV-Überschüsse bestmöglich zu nutzen.

  • Direktvermarktung und dynamische Tarife für größere Anlagen prüfen. 

  • Monitoring der Preiszonen nutzen, um die Nullvergütung aktiv zu vermeiden.

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