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Entwicklung der Einspeisevergütung 2025: So hat sich die PV-Förderung verändert

Die Einspeisevergütung 2025: Wie hoch ist sie aktuell, was steckt hinter Teil- vs. Volleinspeisung und warum lohnt sich Photovoltaik trotz sinkender Förderung?
Einspeisevergütung
Photovoltaik
Förderungen und Finanzierung
08.09.2025
PV-Anlage Detail iQma

Die Einspeisevergütung ist eine staatlich garantierte Entlohnung für den Strom, den Sie mit Ihrer Photovoltaik-Anlage produzieren und (anstatt ihn selbst zu nutzen) ins öffentliche Netz einspeisen, um ihn der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Die Höhe dieser Vergütung wird über 20 Jahre ab Inbetriebnahme der Anlage festgeschrieben. Sie bietet daher eine große Planungssicherheit für Betreiberinnen und Betreiber.

Als Rechtsgrundlage für die Einspeisevergütung dient das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Darin ist genau geregelt, wer Anspruch auf die Vergütung hat, wie lange sie gezahlt wird und wie hoch die Sätze ausfallen. Grundlage für die Höhe der Vergütung ist der sogenannte anzulegende Wert, den die Bundesnetzagentur regelmäßig veröffentlicht und anpasst. Einsehen kann man die jeweils aktuellen Werte direkt bei der Bundesnetzagentur – dort gibt es Tabellen mit den gültigen Sätzen nach Anlagengröße, Art der Einspeisung (Teileinspeisung/Volleinspeisung) und Zeiträumen. Werfen wir einen gemeinsamen Blick auf den Status Quo der Einspeisevergütung für Solarstrom:

Aktuelle Vergütungssätze im Jahr 2025

Zeitraum: 1. August 2025 bis 31. Januar 2026

Teileinspeisung (überschüssiger Strom wird teilweise selbst genutzt):

Bis 10 kWp: 7,86 ct pro kWh
10 - 40 kWp: 6,80 ct pro kWh
40 - 100 kWp: 5,56 ct pro kWh

Volleinspeisung (PV-Strom wird komplett ins Netz gespeist):

Bis 10 kWp: 12,47 ct pro kWh
10 - 40 kWp: 10,45 ct pro kWh
40 - 100 kWp: 10,45 ct pro kWh

Sharing is caring: Teileinspeiser oder Volleinspeiser? 

Wie wir sehen, unterscheiden sich die Sätze der Einspeisevergütung nach Teil- und Volleinspeisung. Doch was bedeutet das eigentlich? 

Was bedeutet Teileinspeisung? 

Bei der Teileinspeisung wird ein Teil des erzeugten Solarstroms selbst verbraucht, beispielsweise im Haushalt, für die Ladung eines Elektroautos oder für den Betrieb einer Wärmepumpe. Nur der überschüssige Strom, den Sie selbst nicht benötigen, wird ins öffentliche Netz eingespeist und entsprechend vergütet.

Vorteil der Teileinspeisung: Sie haben eine hohe Stromkostenersparnis durch den Eigenverbrauch von PV-Strom, da der Netzstrompreis deutlich über der Einspeisevergütung liegt.

Was bedeutet Volleinspeisung?

Bei der Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Solarstrom ins Netz eingespeist. Betreiberinnen und Betreiber nutzen den PV-Strom also selbst nicht und haben entsprechend auch keinen Eigenverbrauch. Dafür erhalten sie eine höhere Vergütung pro eingespeister Kilowattstunde. Jedoch dauert es in der Regel sehr lange, bis sich die Anschaffung einer PV-Anlage auf diese Weise rechnet. Schließlich investieren Sie dabei in eine Solaranlage und müssen trotzdem noch den hohen Netzstrompreis zahlen. 

Vorteil der Volleinspeisung: Sie ist nur attraktiv für Betreiberinnen und Betreiber, die keine Möglichkeit zum Eigenverbrauch haben oder ihre Photovoltaik-Anlage bewusst als reine „Stromeinnahmequelle“ nutzen möchten.

 

Wie entwickelt sich die Einspeisevergütung? 

Die Förderung für eingespeisten Strom sinkt stetig, alle sechs Monate um 1 Prozent . Das bedeutet für kleine Anlagen bis 10 kWp: Ab Februar 2026 gibt es nur noch rund 7,79 ct pro kWh (Teileinspeisung) bzw. 12,35 ct pro kWh (Volleinspeisung). Diese Werte gelten immer nur für Anlagen, die in diesem Zeitraum in Betrieb genommen werden. Die Einspeisevergütung, die Ihnen bei Inbetriebnahme zusteht, gilt dann für 20 Jahre. Diese feste Regelung ist jedoch erst seit Anfang 2024 in Kraft. Vorher gab es ein munteres Auf und Ab. Vor allem, wer früh in PV investierte, konnte dabei richtig punkten: Die Einspeisung wurde zu Beginn der 2000er mit mehr als 50 Cent pro kWh belohnt. Damals waren jedoch auch die Anschaffungskosten für die Solaranlagen deutlich höher und die Effizienz der Module geringer als heute. 

 

Historische Entwicklung der Einspeisevergütung für Photovoltaik-Strom

Zeitraum

Einspeisevergütung (bis 10 kWp, Teileinspeisung)

2000

ca. 50,6 ct/kWh

2004

ca. 57,4 ct/kWh

2010

ca. 39,1 ct/kWh

2015

ca. 12,5 ct/kWh

2020

ca. 9,3 ct/kWh

Juli 2022

ca. 6,24 ct/kWh

Jan. 2023

ca. 8,2 ct/kWh

September 2025

7,86 ct/kWh (Teileinspeisung)

12,47 ct/kWh(Volleinspeisung)

 



Lohnt sich PV trotz sinkender Einspeisevergütung? 

Auf jeden Fall. Die Einspeisevergütung ist ein zentraler Baustein der Energiewende und rechtlich im EEG verankert. Auch wenn die Vergütungssätze hier kontinuierlich sinken, bleibt Photovoltaik hoch attraktiv, wenn das PV-Projekt gut geplant und professionell umgesetzt wird. Vor allem ein möglichst hoher Eigenverbrauch und die Kombination mit einem Stromspeicher und einer Wärmepumpe machen die Investition in PV zu einer cleveren Kapitalanlage mit Zukunft.

Als Experten für Photovoltaik beraten wir Sie bei iQma gerne und sehen gemeinsam, wie Sie Ihren Solarstrom am effizientesten nutzen können – trotz stetig sinkender Einspeisevergütung. Wir übernehmen nicht nur die Planung, sondern auch die komplette Umsetzung Ihrer Photovoltaik-Anlage, damit Sie langfristig profitieren. 

 

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